Gemäß § 373 Abs. 2 SGB V legt das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) derzeit die Definition der bestätigungsrelevanten Systeme fest.
Die von KIG und DKG getroffene Festlegung ist verbindlich für die bestätigungsrelevanten Systeme der ISIK-Stufe 6: TODO