Bestätigungsrelevante Systeme

Hier folgt die Festlegung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. wie hier aufgeführt

Festlegung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. aus dem Jahr 2022

Die im Folgenden definierten Subsysteme müssen gemäß § 373 Abs. 2 SGB V nach zweijähriger Übergangsfrist im Krankenhaus um die Schnittstelle erweitert sein, die das ISIK-Modul bzw. die Datenobjekte der gematik jeweils beschreiben. Die Festlegung der Systeme zu den einzelnen ISiK-Modulen ist um Erläuterungen in eckigen Klammern ergänzt.

ISiK-Basismodul (Stufe 1 und Stufe 2)

  • Krankenhaus-Informationssystem (KIS)

ISiK-Modul Vitalwerte und Körpermaße

  • KIS mit Funktion elektronische Kurve bzw. entsprechendes KIS-Modul
  • Patientendaten-Managementsystem (PDMS) [z.B. für Intensivbereiche]
  • Elektronische Kurve [z.B. für die Verwendung auf Normal-Stationen]

ISiK-Modul Dokumentenaustausch

  • KIS
  • Dokumentenmanagementsystem (DMS)
  • Archivsystem
  • Telekonsil-Modul gemäß § 31a BMV-Ä [Ziel ist die clientseitige Implementierung für die Suche nach Dokumenten anhand von Metadaten, Verarbeitung von Suchergebnissen und Dokumentenzugriff zur Verwendung in Telekonsilien], hierbei keine Umsetzung einer Funktion zum Abruf von Dokumenten aus dem Telekonsil-Modul
  • KIM-Client-Anwendungssoftware [die Anwendungsintegration, nicht der KIM-Client, Implementierung für die Ablage von Dokumenten aus KIM-Nachrichten und den Versand von Dokumenten mit KIM-Nachrichten], hierbei keine Umsetzung einer Funktion zum Abruf von Dokumenten aus der KIM-Client-Anwendungssoftware

ISiK-Modul Medication

  • KIS
  • PDMS [Anwendungsfallbeispiel: Medikationsdaten in das KIS übertragen bei Verlegung vom Intensivbereich auf Normal-Station]
  • Software für digitales Medikationsmanagement [z.B. für die Umsetzung von KHZG Fördertatbestand 5]
  • E-Therapieplan-System für Zytostatika-Behandlung mit Verarbeitung von Verordnungs- und Medikationsinformationen [teilweise Grundlage für onkologische Verordnungsdaten], gemäß diesen Festlegungen keine Umsetzung des ISIK-Datenobjekts MedikationsVerabreichung notwendig
  • Herstellungssystem mit Verarbeitung von Verordnungs- und Medikationsinformationen [in KH-Apotheke, z.B. für Zytostatika], gemäß diesen Festlegungen keine Umsetzung des ISIK-Datenobjekts MedikationsVerabreichung notwendig
  • E-Rezept-Modul für Herstellungen [eRezept an Fachdienst in TI übertragen]
  • Taxierungssoftware [in KH-Apotheke]

ISiK-Modul Terminplanung [z.B. für die Umsetzung von KHZG Fördertatbestand 2]

  • KIS
  • Patientenportal-Terminmodul

Hinweise und Rückfragen zu den bestätigungsrelevante Systemen können an die DKG-Geschäftsstelle gerichtet werden.