Anwendungsübersicht App des Versicherten
Architekturübersicht: Smartphone App mit Backend Services
Die folgende Abbildung zeigt den Aufbau der Smartphone App und deren Anbindung an die zugehörigen Backend Services. Die App besteht aus mehreren fachlichen Modulen (Komponenten), die jeweils mit einem dedizierten Backend-Service kommunizieren:
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ZETA Client – verantwortlich für die sichere Kommunikation mit der Telematikinfrastruktur über den ZETA-Dienst.
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Gesundheits-ID Authenticator – realisiert die Authentifizierung des Versicherten mittels seiner GesundheitsID über den sektoralen Identity Provider.
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DiPag Client – stellt die Funktionen der Digitalen Patientenrechnung bereit (Rechnungsempfang, -verwaltung, -einreichung).
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Fachmodul X Client – Platzhalter für zukünftige fachliche Erweiterungen der App.
Der Versicherte interagiert ausschließlich über die Smartphone App, die intern die Anfragen an die jeweiligen Backend-Dienste weiterleitet.
Registrierungsprozess
Die folgende Abbildung zeigt den Ablauf der Registrierung eines Versicherten in der Smartphone App. Der Prozess umfasst die Authentifizierung über den sektoralen Identity Provider (Sek-IDP) der Telematikinfrastruktur sowie die anschließende Verifizierung der E-Mail-Adresse mittels eines One-Time-Passworts:
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Der Versicherte startet die App, die über den ZETA Client und den Gesundheits-ID Authenticator eine Authentifizierung am sektoralen IDP auslöst.
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Nach erfolgreicher Authentifizierung wird der Versicherte aufgefordert, seine E-Mail-Adresse anzugeben.
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Die Registrierung wird über den ZETA Guard der Telematikinfrastruktur durchgeführt, wobei ein One-Time-Passwort per E-Mail versendet wird.
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Nach Eingabe des One-Time-Passworts ist die Registrierung abgeschlossen.
Barrierefreiheit und User Experience
Die Entwicklung einer barrierefreien und gebrauchstauglichen Anwendung ist ein kontinuierlicher Prozess, der während der gesamten Lebensdauer der App berücksichtigt werden muss. Die Barrierefreiheitserklärung sollte mindestens einmal jährlich und bei jeder wesentlichen Änderung der mobilen Anwendung aktualisiert werden.
Barrierefreiheit basiert auf den vier internationalen WCAG‑Grundprinzipien - wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust - die in allen relevanten Regelwerken verankert sind.
1. Gesetzliche Vorgaben
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Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Soll die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen und verhindern und enthält spezifische Regelungen für barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes
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BITV 2.0: regelt die konkrete Ausgestaltung der Barrierefreiheit in Deutschland für Webseiten und Apps öffentlicher Stellen gemäß dem BGG.
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Verpflichtet seit 28. Juni 2025 private Unternehmen, ausgewählte digitale Produkte und Dienstleistungen – einschließlich Webseiten und Apps – barrierefrei zu gestalten. Es setzt die EU‑Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) um.
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Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV): Konkretisiert die Vorgaben des BFSG und beinhaltet unter anderem die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Benutzerschnittstellen und die Barrierefreiheitsanforderungen an Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Onlineshops und Websites).
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EN 301 549: konkretisiert die technischen Anforderungen und verweist auf die WCAG 2.1 Level AA als Mindeststandard.
2. Relevante Normen
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ISO 9241‑110 (Dialogprinzipien)
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ISO 9241‑11 (Gebrauchstauglichkeit)
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ISO 9241‑210 (Menschzentrierte Gestaltung)
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ISO 9241‑171 (Barrierefreie Software)
Diese Normen der ISO‑Normenreihe 9241 sind für ergonomische und barrierefreie Software maßgeblich und definieren wesentliche ergonomische und barrierefreie Vorgaben an interaktive Systeme.
3. Umsetzung
Wir empfehlen
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einen individuellen Standardanforderungskatalog über die Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung zu erstellen, um einen vollständigen Überblick relevanter Anforderungen zu erhalten.
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die Barrierefreiheitsprüfung als festen Bestandteil in die Entwicklungs‑ und Testprozesse zu integrieren.
Empfohlene Testverfahren:
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Screenshottests für mindestens vergrößerte Schriftgrößen
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Manuelle Tests mit Screenreader‑Technologien (VoiceOver, TalkBack)
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Interaktionstests für alternative Eingabemethoden (z. B. Tastaturbedienung)
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Usertests
3.1 User Tests
Empfehlungen zu Usertests
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Der Anbieter muss Usertests in mindestens zwei unterschiedlichen Entwicklungsphasen durchführen (z. B. frühe Prototyp-/Beta-Phase und Pre-Release-/Release-Candidate-Phase).
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Mindestens einer der zwei Usertests (idealerweise der zweite) muss in einer Realnutzungsumgebung stattfinden, d. h. auf realen Endgeräten. Falls für die Nutzung mehrere Endgeräte oder mehrere Apps erforderlich sind, ist ein vollständiger Ende-zu-Ende-Test über alle benötigten Komponenten hinweg durchzuführen.
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Je Usertest sind mindestens 5 Testpersonen einzubeziehen.
Empfehlungen zu Testpersonen (Zielgruppe)
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Testpersonen dürfen nicht dem Unternehmen des Anbieters angehören (keine Mitarbeitenden, keine Werkstudierenden, keine abhängigen Beschäftigungsverhältnisse).
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Testpersonen müssen in Deutschland krankenversichert sein.
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Testpersonen sollen bereits Erfahrung mit Apps haben bzw. regelmäßig Apps nutzen.
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In mindestens einem Usertest ist mindestens eine blinde Person als Testteilnehmende einzubeziehen. Dieser Usertest muss auf einem realen Endgerät stattfinden, damit das Betriebssystem (inkl. Assistive Technologien wie Screenreader) im Zusammenspiel mit der App realitätsnah geprüft werden kann.
Durchführungs- und Qualifikationsempfehlungen
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Planung, Moderation und Auswertung der Usertests erfolgen durch fachlich qualifizierte Personen; dies kann intern oder durch entsprechend qualifizierte externe Dienstleister erfolgen.
Testinhalte und -abdeckung
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Die Usertests müssen mindestens den vollständigen End‑to‑End‑Ablauf des Hauptanwendungsfalls des jeweiligen Moduls abdecken. Dabei ist gegebenenfalls auch das Zusammenspiel mit weiteren Endgeräten und/oder angebundenen Apps zu berücksichtigen.
Dokumentation und Nachweisführung
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Für jeden Usertest sind die durch den Test veranlassten und tatsächlich umgesetzten Verbesserungen nachvollziehbar zu dokumentieren (inkl. Bezug zum jeweiligen Finding aus dem Usertest). Ebenfalls sollen die Findings der Usertests dokumentiert und ausgewertet werden, auch wenn diese nicht umgesetzt werden.